Warnwestenpflicht
Warnwestenpflicht ab 01. Juli 2014 in Deutschland
Spätestens ab dem 01. Juli 2014 muss gem. § 53a Absatz 2 der deutschen Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung (StVZO) in jedem Fahrzeug (alle in Deutschland zugelassen Pkw, Lkw und Busse) mindestens eine Warnweste vorhanden sein. Die Warnweste muss der Norm DIN EN 471:2003 + A1:2007, Ausgabe März 2008 oder der Norm EN ISO 20471:2013 entsprechen.
D.h. sie müssen rot, gelb oder orange sein und gem. StVZO mindestens der Klasse 2 entsprechen. Auf der Warnweste oder auf einem Etikett müssen folgende Angaben in deutscher Sprache vorhanden sein
- CE-Kennzeichnung
- Name bzw. Handelsname und Anschrift des Herstellers
- Produktbezeichnung
- Größenbezeichnung (Brustumfang, Körpergröße)
- Nummer der Norm
- Pflegekennzeichnung
- Piktogramm
- Klasse – erkennbar in Ziffer neben dem Piktogramm
(In gewerblich genutzten Fahrzeugen ist die Warnweste bereits durch die Berufsgenossenschaft für Verkehr und Transportwirtschaft (BG Verkehr) vorgeschrieben. Diese Verpflichtung ist in der DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“ § 31 (bisher BGV D29) geregelt.)
Aufbewahrungsplatz
Es gibt für die Warnweste keinen vorgeschriebenen Aufbewahrungsplatz im Fahrzeug. Sinnvollerweise sollte sie sich griffbereit im Fahrerraum (z.B. im Handschuhfach, unter dem Sitz oder im Seitenfach der Tür) befinden, so dass diese im Falle einer Panne oder eines Unfalls bereits beim Verlassen des Fahrzeuges getragen werden kann.
Durch das Tragen einer Warnweste erhöht sich die Verkehrssicherheit beim Verlassen des Fahrzeuges nach einem Unfall, einer Panne etc. deutlich, da andere Verkehrsteilnehmer die betreffenden Personen sowohl bei Tag und insbesondere auch in der Nacht wesentlich früher erkennen.
Der Fahrer ist ab dem 01.07.2014 verpflichtet, die Weste bei einer Kontrolle vorzuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen. Bei einem Verstoß droht ein Verwarnungsgeld.
Stand 05/2014