Die Systematik für das Regelwerk der DGUV

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Neue Systematik für das Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherung

Zum 01.05.2014 wurde die Systematik des Vorschriften- und Regelwerks der Unfallversicherungsträger verändert. Die bisherigen Bezeichnungen BGV/GUV-V,
BGR/GUV-R, BGI/GUV-I oder GUV-SI gibt es in dieser Form nicht mehr.

Kategorien des Vorschriften und Regelwerks

Das Vorschriften- und Regelwerk der Unfallversicherungsträger ist in vier Kategorien eingeteilt:

  1. DGUV Vorschriften
  2. DGUV Regeln
  3. DGUV Informationen und
  4. DGUV Grundsätze.

Grundlegend umgestaltet und vereinheitlicht wurde auch das Nummerierungssystem. Jede Publikation des „Vorschriften und Regelwerks der DGUV“ hat nun eine eigene, in der Regel sechsstellige, Kennzahl – nur die DGUV Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften) haben ein bis zweistellige Kennzahlen (von 1-99).

Kennzahlen des Vorschriften und Regelwerks

An der Kennzahl ist abzulesen, um welche Art von Schrift es sich handelt:

  • DGUV Vorschrift
xx
  • DGUV Regel
1xx-xxx
  • DGUV Information
2xx-xxx
  • DGUV Grundsatz
3xx-xxx.

Jeweils die zweite und dritte Stelle der Kennzahl gibt Auskunft darüber, welcher der 15 Fachbereiche der DGUV für die Schrift zuständig ist. Für den Fachbereich „Bauwesen“ lautet die Kennzahl x01-xxx.

Transferliste

Die DGUV stellt unter „www.dguv.de/publikationen“ eine entsprechende Transferliste zur Verfügung. In der DGUV-Publikationsdatenbank ist die Suche nach alter und neu vergebener Nummer möglich.

Stand 03/2014

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