Die Organisation der Ersten Hilfe eine wichtige Maßnahme zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten

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Erste Hilfe im Betrieb

Eine wirksame Erste Hilfe ist Voraussetzung, um die Verletzungsfolgen von Unfällen so gering wie möglich zu halten. Daher ist die Organisation der Ersten Hilfe eine wichtige Maßnahme zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten. Abhängig von der Art der Tätigkeit und der Zahl der Beschäftigten hat der Unternehmer Voraussetzungen zu schaffen, die für eine funktionierende Erste Hilfe erforderlich sind.

Dazu gehören:

1. Ersthelfer

Der Arbeitgeber hat Beschäftigte zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe übernehmen. Die Zahl der erforderlichen Ersthelfer ist abhängig von der Betriebsart und der Anzahl der gleichzeitig anwesenden Beschäftigten an einer Betriebsstätte. Im Baubereich müssen 10 % der auf einer Betriebsstätte (Baustelle, Lagerplatz etc.) anwesenden Beschäftigten auch Ersthelfer sein.

Die Ausbildung zum Ersthelfer erfolgt in einem acht Doppelstunden umfassenden Erste-Hilfe-Lehrgang. Zudem müssen im Abstand von 2 Jahren Erste-Hilfe-Trainings absolviert werden.

2. Unterweisungen

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Beschäftigen über das Verhalten bei Unfällen unterwiesen werden. Dadurch sollen die Beschäftigten rechtzeitig darüber in Kenntnis gesetzt werden, welche Personen und Einrichtungen für die Erste Hilfe bei Arbeitsunfällen zur Verfügung stehen und was sie zu tun haben, damit dem Verletzten optimal geholfen wird.

3. Dokumentation

Über jede Erste-Hilfe-Leistung müssen Aufzeichnungen geführt und fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Die Aufzeichnungen sind vertraulich zu behandeln. Sinnvoll erscheint es, diejenigen mit der Eintragung in das Verbandbuch zu betrauen, die Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen, also z. B. Ersthelfer.

Im Verbandbuch sind alle Verletzungen einzutragen, unabhängig davon ob ärztliche Hilfe erforderlich war. Auch Wegeunfälle, bei denen der Verletzte keine ärztliche Hilfe beansprucht, sind in das Verbandbuch einzutragen. Anhand der Einträge im Verbandbuch können Unfälle, die erst zu einem späteren Zeitpunkt gesundheitliche Folgen verursachen, entsprechend zugeordnet werden. Einträge im Verbandbuch werden von der Unfallversicherung als Nachweis anerkannt. Bei größeren Verletzungen, die eine ärztliche Behandlung erfordern oder eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge haben, ist auch eine schriftliche Unfallmeldung zu erstatten.

4. Erste-Hilfe-Material

Ein kleiner Unfall ist schnell passiert – umso besser, wenn im Betrieb genauso schnell Erste Hilfe geleistet werden kann. Für den Notfall muss deshalb geeignetes Material zur Verfügung stehen.

Das wichtigste Erste-Hilfe-Material enthält der Verbandkasten. Je nach Betriebsgröße und betrieblichen Gefahren müssen ein oder mehrere Verbandkästen bereitgehalten werden. Ein „großer“ entspricht dabei zwei „kleinen“ Verbandkästen – ihre Inhalte sind nach DIN 13157 (klein) und DIN 13169 (groß) geregelt.

 Tipp

Eine Auflistung des Erste-Hilfe-Materials finden Sie unter folgendem Link DGUV.

Anwendung von Kälte-Sofortkompressen

Diese dienen der schnellen Kühlung bei akuten Verletzungen wie Prellungen, Zerrungen oder Verstauchungen, Blutergüssen oder Insektenstichen.
Zur Aktivierung der Kälte-Sofortkompresse muss der in der Kompresse befindliche Innenbeutel durch Zusammendrücken oder durch einen Schlag zum Platzen gebracht werden. Durch Schütteln der Kompresse entsteht der kühlende Effekt in wenigen Sekunden. Die Kühlkompresse ist nun zur Anwendung bereit. Der direkte Hautkontakt sollte vermieden werden.

5. Herz-Lungen-Wiederbelebung (engl. CPR)

2015 wurden die neuen Leitlinien zur Wiederbelebung veröffentlicht. Dabei wird die besondere Bedeutung der Interaktion zwischen dem Leitstellendisponenten und der die Wiederbelebung durchführenden Person (Notfallzeugen), sowie der zeitnahen Verfügbarkeit eines Defibrillators betont.

Handlungsablauf beim Antreffen einer leblosen Person
Prüfen
1. Sicherheit
Vergewissern Sie sich, dass die leblose Person, Sie und andere Notfallzeuge nicht gefährdet sind.
2. Reaktion
Prüfen Sie, ob die Person reagiert.
3. Atemweg
Machen Sie den Atemweg frei.
4. Atmung
Kontrollieren Sie die Atmung durch Sehen, Hören, Fühlen.
Alarmieren
5. Reagiert der Patient nicht und atmet er nicht normal, alarmieren Sie den Rettungsdienst.
6. Lassen Sie einen AED (Automatisiertem Externen Defibrillator) holen.
Wiederbeleben
7. Beginnen Sie mit Thoraxkompressionen
⇨ Bringen Sie Ihre Schultern senkrecht über den Brustkorb des Patienten, und drücken Sie das Brustbein mind. 5 cm (aber nicht mehr als 6 cm) nach unten.
⇨ Entlasten Sie nach jeder Kompression vollständig den Brustkorb, ohne den Kontakt zwischen Ihren Händen und dem Brustbein zu verlieren.
⇨ Wiederholen Sie dies mit einer Frequenz von 100-120 min-1
8. Falls Sie trainiert sind: Kombinieren Sie Thoraxkompressionen und Beatmung.
⇨ Nach 30 Thoraxkompressionen folgen 2 Beatmungen (CPR 30:2).
9. Sind Sie nicht trainiert: Nur Thoraxkompressionen durchführen.
10. Wenn AED verfügbar
⇨ AED einschalten und Elektroden aufkleben.
⇨ Den Sprach-/Bildschirmanweisungen folgen.
⇨ Wird ein Schock empfohlen, lösen Sie diesen aus.
⇨ Wird kein Schock empfohlen, führen Sie die CPR fort.
11. Kein AED verfügbar, fahren Sie mit Thoraxkompressionen (und Beatmung) fort.
12. Wenn der Patient nicht reagiert, aber normal atmet: drehen Sie ihn in die stabile Seitenlage.
 Information

Grafische Anleitungen zur Herz-Lungen-Wiederbelebung und weiteren Erste Hilfe Maßnahmen, finden Sie unter dem Suchbegriff „Erste Hilfe“ auf der Website der DGUV/Publikationen.

Stand 11/2017

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