Wichtige Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit

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Benutzung mobiler Heizgeräte

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Mit Beginn der kalten Jahreszeit und den ersten Nachtfrösten kommen sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich die mobilen Heizgeräte wieder zum Einsatz. Da vor Ort keine Installationen erforderlich sind und diese Geräte schnell und flexibel aufgebaut werden können, ist Ihre Verwendung äußerst beliebt. Dass von den Geräten eine besondere Gefahr ausgeht, ist zwar allen bekannt, dennoch werden sie häufig leichtsinnig und achtlos betrieben.

Zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und zur Vermeidung gesundheitlicher Schäden haben wir Ihnen die wichtigsten Maßnahmen zusammengestellt.

Grundsätzliche Schutzmaßnahmen

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  • Für einen störungsfreien und sicheren Einsatz sind anhand einer Gefährdungsbeurteilung die notwendigen Maßnahmen festzulegen
  • Der Einsatz mobiler Gasgeräte ist nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen erlaubt
  • Die Benutzung in Wohn-, Büro- oder Kellerräumen ist grundsätzlich verboten
    Aufstellräume müssen in der Regel pro 1 KW Leistung ein Raumvolumen von mind. 20 m³ aufweisen und gut belüftet sein

Technische Schutzmaßnahmen

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  • Grundsätzlich müssen die Geräte mit einem Druckregelgerät mit integrierter Überdrucksicherheitseinrichtung ausgestattet sein
  • Beim Einsatz in Räumen ist zudem eine thermische Absperreinrichtung erforderlich

Organisatorische Schutzmaßnahmen

  • Nachweisliche Unterweisung der Beschäftigten anhand der Betriebsanweisung zum sicheren Betrieb der Geräte und insbesondere auch zum Flaschenwechsel (siehe Anlage)
  • Betrieb der Anlage gem. den Bestimmungen der Betriebsanleitung
  • Nach jedem Flaschenwechsel ist unter Betriebsdruck die Dichtheit zu prüfen (z.B. mittels Lecksuchspray)
  • Prüfung der Geräte durch befähigte Personen insbesondere bei Einsatz der Geräte nach längerem Stillstand
  • Ausreichend Abstand zu brennbaren Materialien
  • Geeignete Lagerung der Flüssiggasflaschen

Sollten Sie weitere Informationen oder eine sicherheitstechnische Beratung benötigen, setzen Sie sich bitte direkt mit Ihrer zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit in Verbindung, die Sie gerne berät und unterstützt.

[Bildquelle: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)]

Stand 11/2014

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Allgemeine Arbeitsanweisung „Flüssiggasbetriebenes Heizgerät“