Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) - Definition

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Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Dieses Gesetz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern (bzw. Arbeitsunfälle und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu verhüten.)

Es gilt in allen Tätigkeitsbereichen (gewerbliche Wirtschaft, öffentlicher Dienst, Landwirtschaft, freie Berufe).

Das Arbeitsschutzgesetz trat am 21.08.1996 in Kraft.