Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) - Definition

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Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)

Die Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB) vom 17. Juni 2009 (BGBl. I S. 1389) löste am 25. Juni 2009 die „Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn – GGVSE” und die „Gefahrgutverordnung Binnenschifffahrt – GGVBinSch” ab.

Sie regelt die innerstaatliche und grenzüberschreitende, einschließlich innergemeinschaftliche (von und nach Mitgliedsstaatden der EU), Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße mit Fahrzeugen und auf der Schiene mit Eisenbahnen sowie mit Binnenschiffen.