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Kontaminierte Bereiche
Kontaminierte Bereiche sind Standorte, bauliche Anlagen, Gegenstände, Boden, Wasser, Luft und dergleichen, die mit Gefahrstoffen verunreinigt sind. Zu den kontaminierten Bereichen gehören auch Anlagen und Einrichtungen zur Behandlung kontaminierter Gegenstände, Materialien und Stoffe.
Für Arbeiten in kontaminierten Bereichen einschließlich Vor- und Nacharbeiten gilt die TRGS 524 – „Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen“. Sie konkretisiert die in § 7 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) geforderte Informationsermittlung, beschreibt die Methodik zur Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen und stellt Grundanforderungen an die Auswahl der Schutzmaßnahmen.