Brandschutzordnung im Betrieb - Definition

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Brandschutzordnung

Die Brandschutzordnung enthält Regeln für die Brandverhütung und Anweisungen über das Verhalten und die Maßnahmen bei Ausbruch eines Brandes.

Wie ein korrekte Brandschutzordnung zu erstellen ist, ist in der DIN 14096 festlegt. Sie ist in drei Teile zu untergliedern, die jeweils an unterschiedliche Personenkreise gerichtet ist:

Teil A beinhaltet allgemeine Informationen für alle Personen, die sich im Gebäude aufhalten, also auch Betriebsfremde. Er ist an mehreren Stellen gut sichtbar auszuhängen und enthält die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall.

Arbeitssicherheit - Brandschutzordnung

Teil B richtet sich vor allem an die Beschäftigten des jeweiligen Unternehmens und enthält genaue, betriebsinterne Vorgaben und Verhaltensregeln (z. B zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung oder zur Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen).

Teil C gilt für Personen in Betrieb, die mit speziellen Brandschutzaufgaben betraut sind ( z. B. Brandschutzbeauftragte, Ersthelfer, Fachkräfte für Arbeitssicherheit).