Betriebsanweisung - Definition

Sie sind hier: Startseite » Glossar » Fachbegriffe A – B » Betriebsanweisung

Betriebsanweisung (allgemein)

Betriebsanweisungen sind Anweisungen und Angaben des Betreibers bzw. Verwenders von Einrichtungen, technischen Erzeugnissen, Arbeitsverfahren, Stoffen oder Zubereitungen an seine Mitarbeiter mit dem Ziel, Unfälle und Gesundheitsrisiken zu vermeiden. Einbezogen sein sollten auch der Sach- und Umweltschutz. Bei der Erstellung von Betriebsanweisungen sind neben in einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften geforderten Verhaltensanweisungen auch sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Regeln sowie die speziellen Angaben des Herstellers in den Betriebsanleitungen und Sicherheitsdatenblättern zu berücksichtigen.

Auch im staatlichen Recht wird die „Betriebsanweisung“ gefordert, z. B.:

  • § 9 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • § 12 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Verbindung mit Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 555
  • § 14 Biostoffverordnung (BioStoffV)

(Siehe hierzu auch Betriebsanweisung für Gefahrstoffe)