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Sachkundiger / Sachverständiger
Sachkundige, Sachverständige haben die Aufgabe, bestimmte Einrichtungen, technische Geräte und Arbeitsmittel zu bestimmten Zeiten zu prüfen.
- Sachkundige sind z. B. Meister, Betriebsingenieure, Fachkräfte. Sie sind auf Grund ihrer Ausbildung und Erfahrung fachlich in der Lage, den arbeitssicheren Zustand eines Arbeitsmittels zu beurteilen. Voraussetzung ist, dass sie mit den Vorschriften, Regeln der Technik etc. vertraut sind. Übrigens: Seit In-Kraft-treten der Betriebssicherheitsverordnung wurde der geläufige Begriff des Sachkundigen durch den der „befähigten Person“ ersetzt. Personen, die bisher als Sachkundige geprüft haben, können auch weiterhin die entsprechenden Prüfungen durchführen
- Sachverständige sind besonders ausgebildete, amtlich anerkannte Sachkundige. Sie haben durch ihre Ausbildung und Erfahrung besondere Kenntnisse auf einem Gebiet und sind mit den Unfallverhütungsvorschriften, Normen etc. vertraut. Sie prüfen Einrichtungen und geben Gutachten ab. Sachverständige sind z. B. Angehörige der Technischen Überwachungs-Vereine. Sachverständige haben die Aufgabe, bestimmte Einrichtungen, technische Geräte und Arbeitsmittel zu bestimmten Zeiten zu prüfen.
Ein Musterformular zu Bestellung einer befähigten Person finden Sie hier.