Gesundheitsgefahren - Definition

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Gesundheitsgefahren

Der Begriff „arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren“ ist gesetzlich nicht definiert.

Bei der Arbeit wirken viele unterschiedliche „Reize“ auf den Menschen ein. Das können z. B. Lärm, die Haut reizende Stoffe, Skelettbelastungen, das Klima oder unvorhergesehene Ereignisse in einer engen Terminplanung sein. Einige dieser Einwirkungen können auf Dauer zu schweren Erkrankungen oder sogar zu Berufskrankheiten führen.

Auch wenn die Einwirkungen scheinbar nur gering sind, können sich mehrere Einwirkungen gegenseitig verstärken und werden unter Umständen zu einer Gesundheitsgefahr.

Der Begriff der arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren ist auf den Bereich der Prävention beschränkt und dient allein der Verbesserung des Gesundheitsschutzes im Betrieb. Als arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren werden Einflüsse im Zusammenhang mit der Arbeitstätigkeit bzw. dem Arbeitsplatz bezeichnet, die die Gesundheit beeinträchtigen können. Dabei beinhaltet der Gesundheitsbegriff sowohl das körperliche als auch das psychische und soziale Wohlbefinden.