Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen 30 (RAB 30) - Definition

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Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen 30 (RAB 30)

Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) geben den Stand der Technik bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen wieder.

Die RAB 30 beschreibt die für die Tätigkeit als Koordinator erforderliche Qualifikation und seine Aufgaben.

Ein geeigneter Koordinator ist, wer über ausreichende und einschlägige

  • baufachliche Kenntnisse,
  • arbeitsschutzfachliche Kenntnisse und
  • Koordinatorenkenntnisse sowie
  • berufliche Erfahrung in der Planung und/oder der Ausführung von Bauvorhaben verfügt.

Er muss die Fähigkeit besitzen, Arbeitsabläufe systematisch, vorausschauend und gewerkeübergreifend zu durchdenken, sich anbahnende Gefährdungen zu erkennen und die gebotenen Koordinierungsmaßnahmen zu treffen. Außerdem ist ein hinreichendes Maß an Sozialkompetenz erforderlich sowie die Fähigkeit zur Teamarbeit, zur Führung kooperativer Prozesse und sachdienlicher Kommunikation.