Berufskrankheit - Definition

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Berufskrankheit

Berufskrankheiten sind arbeitsbedingte Erkrankungen, die ein Beschäftigter durch seine berufliche Tätigkeit erleidet, in dem er, nach dem Kenntnisstand der Medizin, besonderen Einwirkungen (z. B. Lärm, Gefahrstoffe) in erheblich höherem Maß ausgesetzt ist, als die übrige Bevölkerung.

Eine Liste der anerkannten Berufskrankheiten befindet sich in der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV).

Es werden folgende sechs Ursachen unterschieden:

  • durch chemische Einwirkungen verursachte Krankheiten
  • durch physikalische Einwirkungen verursachte Krankheiten
  • durch Infektionserreger oder Parasiten verursachte Krankheiten sowie Tropenkrankheiten
  • Erkrankungen der Atemwege und der Lungen, des Rippenfells und Bauchfells
  • Hautkrankheiten
  • Krankheiten sonstiger Ursache.

Wer in gefährdeten Bereichen arbeitet, muss arbeitsmedizinisch untersucht werden.