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Gefahrstoff
Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordung (GefStoffV) sind
- gefährliche Stoffe und Gemische nach § 3,
- Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, die explosionsfähig sind,
- Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, aus denen bei der Herstellung oder Verwendung Stoffe nach Nummer 1 oder Nummer 2 entstehen oder freigesetzt werden,
- Stoffe und Gemische, die die Kriterien nach den Nummern 1 bis 3 nicht erfüllen, aber auf Grund ihrer physikalisch-chemischen, chemischen oder toxischen Eigenschaften und der Art und Weise, wie sie am Arbeitsplatz vorhanden sind oder verwendet werden, die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten gefährden können,
- alle Stoffe, denen ein Arbeitsplatzgrenzwert zugewiesen worden ist.
Neue Kennzeichnung
Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (GHS-Verordnung) regelt die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen. Für Gemische, die vorwiegend in der Bauwirtschaft eingesetzt werden, gelten die Einstufungs- und Kennzeichnungsregeln erst ab dem 01.06.2015. Die Hersteller haben die Möglichkeit zur früheren Umsetzung [siehe hierzu auch Global Harmonisierte System (GHS)].
[Bild: BG BAU, Bausteine A7, Auflage 07/2012]