Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft)
Die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft ist die „Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)“ der deutschen Bundesregierung. Sie enthält stoffbezogene Emissions- und Immissionswerte. Des Weiteren werden entsprechende Messverfahren und Berechnungsverfahren vorgeschrieben, insbesondere das der Ausbreitungsrechnung.
Die TA Luft richtet sich an die Genehmigungsbehörden für genehmigungspflichtige industrielle und gewerbliche Anlagen und ist für diese bindend.
Die TA Luft schreibt vor, dass durch die Anlagengenehmigung über die Luft eingetragenen Schadstoffe (Immissionen) Grenzen nicht überschreiten dürfen, die zu einer Schädigung führen können.
Wenn Immissionswerte in der TA Luft nicht festgelegt sind, ist bei ausreichenden Anhaltspunkten eine Prüfung nötig, ob schädliche Umwelteinwirkungen entstehen können.