Unfallverhütungsvorschriften (UVV) - Definition

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Unfallverhütungsvorschriften (UVV)

Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) stellen für jedes Unternehmen und jeden Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung verbindliche Pflichten bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar.

Seit 2000 wurden sie als „Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV) für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz“ bezeichnet.

Aufgrund Überschneidungen, die sich aus der Fusion der beiden Spitzenverbände von Berufsgenossenschaften und öffentlichen Unfallversicherungsträgern ergeben haben, werden sie seit 01.05.2014 als DGUV Vorschriften bezeichnet.