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Gefahrstoffkataster
Laut Gefahrstoff-Verordnung ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, ein Verzeichnis aller im Unternehmen vorkommenden Gefahrstoffe zu führen. Dies gilt nicht für Gefahrstoffe, die im Hinblick auf ihre gefährliche Eigenschaften und Menge keine Gefahr für die Beschäftigten darstellen. Das Verzeichniss muss folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Gefahrstoffes
- Einstufung des Gefahrstoffes oder Angabe der gefährlichen Eigenschaften
- Mengenbereiche des Gefahrstoffes im Betrieb
- Abeitsbereiche, in denen mit dem Gefahrstoff umgegangen wird.