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Auslöseschwelle
Die Auslöseschwelle war in § 3 der alten Gefahrstoffverordnung definiert als die Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz oder im Körper, bei deren Überschreitung zusätzliche Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit erforderlich sind. Mit dem Inkrafttreten der neuen Gefahrstoffverordnung zum 1. Januar 2005 ist der Begriff Auslöseschwelle entfallen.