Unterlage für spätere Arbeiten
Die Unterlage für spätere Arbeiten gemäß RAB 32 ist eine schriftliche, den Merkmalen der baulichen Anlage Rechnung tragende, Zusammenstellung der erforderlichen, bei möglichen späteren Arbeiten an der baulichen Anlage, zu berücksichtigenden Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz, insbesondere für solche Arbeiten, die regelmäßig wiederkehrend durchgeführt werden. Während der Planung der Ausführung des Bauvorhabens kann die Entwicklung der Unterlage zur Planung und Ausschreibung von sicherheitstechnischen Einrichtungen dienen, die für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage benötigt werden.
Ziel der Unterlage ist es, denjenigen, die spätere Arbeiten an der baulichen Anlage durchführen, die Informationen zu verschaffen, um die späteren Arbeiten sicher und gesundheitsgerecht planen und durchführen zu können. Die Verpflichtung der Arbeitgeber zur Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen bleibt davon unberührt.
Die Unterlage für spätere Arbeiten muss bei der Planung der Ausführung des Bauvorhabens zusammengestellt werden und soll bereits vor der Ausschreibung der jeweiligen Bauleistungen vorliegen. Damit wird rechtzeitig eine Grundlage für die sichere und gesundheitsgerechte Durchführung späterer Arbeiten an der baulichen Anlage bereitgestellt.
Die Unterlage ist fortzuschreiben, falls nach ihrer Zusammenstellung relevante Planungsänderungen vorgenommen werden oder während der Ausführung unterlagenrelevante Festlegungen getroffen werden.
Die Unterlage für spätere Arbeiten ist in der Regel mit ihrer Fertigstellung, spätestens jedoch mit Abschluss der Baumaßnahme, dem Bauherrn zu übergeben.
Der Bauherr übergibt ein Exemplar der Unterlage für spätere Arbeiten einem eventuellen Betreiber oder Erwerber.