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Biologischer Arbeitsplatz-Toleranz-Wert (BAT-Wert)
Mit dem Inkrafttreten der neuen Gefahrstoffverordnung am 1. Januar 2005 ist der BAT-Wert entfallen. Er wird durch den neuen Biologischen Grenzwert ersetzt, dessen Definition dem bisherigen BAT-Wert entspricht.
„Der biologische Grenzwert ist der Grenzwert für die toxikologisch-arbeitsmedizinisch abgeleitete Konzentration eines Stoffs, seines Metaboliten oder eines Beanspruchungsindikators im entsprechenden biologischen Material. Er gibt an, bis zu welcher Konzentration die Gesundheit von Beschäftigten im Allgemeinen nicht beeinträchtigt wird.“ (§ 2 Abs. 9, GefStoffV)