Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (BGV A3) - Definition

Sie sind hier: Startseite » Glossar » Fachbegriffe C – I » Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Elektrische Anlagen werden durch Zusammenschluss elektrischer Betriebsmittel gebildet.

Elektrische Betriebsmittel im Sinne der DGUV Vorschrift 3 (bisher: BGV A3) sind alle Gegenstände, die als ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie (z. B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen) oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (z. B. Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen. Den elektrischen Betriebsmitteln werden gleichgesetzt Schutz- und Hilfsmittel, soweit an diese Anforderungen hinsichtlich der elektrischen Sicherheit gestellt werden.