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Maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK-Wert)
Mit dem Inkrafttreten der neuen Gefahrstoffverordnung am 1. Januar 2005 ist der MAK-Wert durch den Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) ersetzt worden.
Der MAK-Wert (Maximale Arbeitsplatz Konzentration) war in § 3 der alten Gefahrstoffverordnung definiert als die höchstzulässige Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz, bei der im Allgemeinen die Gesundheit des Arbeitnehmers auch bei wiederholter und langfristiger (in der Regel 8-stündiger) Exposition und einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden nicht beeinträchtigt wird.