Sicherheitsingenieur - Definition

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Sicherheitsingenieur

Sicherheitsingenieur darf sich nennen, wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen und über die erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügt. Die erforderliche Fachkunde kann über ein Studium oder über staatliche oder berufsgenossenschaftliche Ausbildungslehrgänge oder solche die staatlich oder berufsgenossenschaftlich anerkannt sind, erworben werden (Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit).

Aufgaben:

  • Beratung der für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen
  • Sicherheitstechnische Überprüfung der Betriebsanlagen
  • Beobachtung der Durchführung des Arbeitsschutzes
  • Hinwirken auf sicherheitsorientiertes Verhalten aller Betriebsangehörigen (Arbeitssicherheit).