Schutzmaßnahmen - Definition

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Schutzmaßnahmen

Die grundsätzliche Rangfolge der Schutzmaßnahmen ist folgende:

  1. Substitution: Gefahrenquellen ganz beseitigen oder soweit reduzieren, dass keine Gefährdung mehr vorhanden ist.
  2. Technische Schutzmaßnahmen: Arbeitsverfahren und Arbeitmittel, Ausrüstungen von Baumaschinen, Separieranlagen, Ferngesteuerte Arbeitsmaschinen
  3. Organisatorische Maßnahmen: Leitung, Aufsicht, Koordination, Verhaltensregeln, Betriebsanweisung, Unterweisung, Gestaltung der Arbeitsplätze, Erste Hilfe
  4. Persönliche Schutzausrüstungen (PSA).

Die Maßnahmen haben sich am Stand der Technik zu orientieren.