Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen

Sie sind hier: Startseite » Glossar » Fachbegriffe A – B » Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB)

Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB)

Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen.

Der Ausschuss soll:

  • entsprechend den Grundsätzen des § 4 ArbSchG Regeln und Erkenntnisse für Arbeiten auf Baustellen ermitteln,
  • ermitteln, wie die in der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) gestellten Anforderungen erfüllt werden können,
  • entsprechend dem Stand von Wissenschaft und Technik Vorschriften vorschlagen,
  • das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit in allgemeinen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes auf Baustellen beraten.

Arbeitsweise und Struktur werden durch die Geschäftsordnung geregelt. Die Geschäftsführung wird durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) wahrgenommen.

Der Schwerpunkt der Arbeit des ASGB ist die Erarbeitung von konkretisierenden Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) zu den Bestimmungen der Baustellenverordnung. Die Arbeit des ASGB beschränkt sich aber nicht auf die Baustellenverordnung, vielmehr werden durch den Ausschuss auch weitere aktuelle Probleme beraten, die in Arbeitsprogrammen zusammengefasst sind.

Der ASGB hat zum 31.12.2003 seine Arbeit eingestellt. Sollte er seine Arbeit wieder aufnehmen und sich Änderungen ergeben, werden wir Sie zur gegebenen Zeit darüber informieren. Ansonsten verweisen wir auf die Infothek.