Gesetzliche Unfallversicherung - Definition

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Gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung hat den Zweck, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen. Grundlage ist das Siebte Buch Sozielgesetzbuch (SGB VII).

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen.