Notausgang - Definition

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Notausgang

Ein Notausgang ist ein Ausgang im Verlauf eines Fluchtweges, der direkt ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führt.

In der Regel handelt es sich dabei um Türen, aber auch Luken, Ausstiege, Fenster oder sonstige Fluchtöffnungen im Gebäude. Die Zahl und die Lage der Notausgänge sind von den Gefährdungen im jeweiligen Betrieb oder in Teilbereichen und von der Zahl der anwesenden Personen abhängig. Grundsätzlich muss bei Gefahr sichergestellt sein, dass alle Personen die Räume schnell und sicher verlassen können. Notausgangstüren müssen immer in Fluchtrichtung aufschlagen.

Voraussetzungen für Notausgänge:

  • Ausgänge sind leicht zu erkennen, d. h. sie sind deutlich gekennzeichnet.
  • Ausgänge sind immer frei, d. h. sie sind nicht zugestellt.
  • Türen schlagen in Fluchtrichtung auf.
  • Türen sind von innen nicht abgeschlossen, solange sich Personen im Gebäude aufhalten (auch dann nicht, wenn der Schlüssel für den Bedarfsfall in einem Schlüsselkasten direkt neben dem Notausgang hängt).