Vorschriften- und Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherung
Durch das Vorschriften- und Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherung werden den Arbeitgebern die notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung des betieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes aufgezeigt. Die Anwendung und Einhaltung der Bestimmungen kann wesentlich zu einem störungsfreien und rechtssicheren Betrieb beitragen.
Zum 01.05.2014 wurde die Systematik des Vorschriften- und Regelwerks der Unfallversicherungsträger verändert. Die bisherigen Bezeichnungen BGV/GUV-V,
BGR/GUV-R, BGI/GUV-I oder GUV-SI gibt es in dieser Form nicht mehr.
Das Vorschriften- und Regelwerk der Unfallversicherungsträger ist in vier Kategorien eingeteilt:
- DGUV Vorschriften
- DGUV Regeln
- DGUV Informationen und
- DGUV Grundsätze.
Grundlegend umgestaltet und vereinheitlicht wurde auch das Nummerierungssystem. Jede Publikation des „Vorschriften und Regelwerks der DGUV“ hat nun eine eigene, in der Regel sechsstellige, Kennzahl – nur die DGUV Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften) haben ein bis zweistellige Kennzahlen (von 1-99).
An der Kennzahl ist abzulesen, um welche Art von Schrift es sich handelt:
DGUV Vorschrift | xx |
DGUV Regel | 1xx-xxx |
DGUV Information | 2xx-xxx |
DGUV Grundsatz | 3xx-xxx. |
Jeweils die zweite und dritte Stelle der Kennzahl gibt Auskunft darüber, welcher der 15 Fachbereiche der DGUV für die Schrift zuständig ist. Für den Fachbereich „Bauwesen“ lautet die Kennzahl x01-xxx.
Die DGUV stellt unter „www.dguv.de/publikationen“ eine entsprechende Transferliste zur Verfügung. In der DGUV-Publikationsdatenbank ist die Suche nach alter und neu vergebener Nummer möglich.