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Feuchtarbeit
Tätigkeiten, bei denen die Beschäftigten einen erheblichen Teil ihrer Arbeitszeit, d. h.
- regelmäßig mehr als 2 Stunden mit ihren Händen Arbeiten im feuchten Milieu ausführen oder
- häufig bzw. intensiv ihre Hände reinigen müssen oder
- einen entsprechenden Zeitraum feuchtigkeitsdichte Schutzhandschuhe mit Okklusionseffekt (Wärme- und Flüssigkeitsstau) tragen.
(Siehe hierzu TRGS 401 „Technische Regel für Gefahrstoffe – Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen“.)