Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) - Definition

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Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Dieses Gesetz gilt für die Beschäftigung von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind,

  1. in der Berufsausbildung,
  2. als Arbeitnehmer oder Heimarbeiter,
  3. mit sonstigen Dienstleistungen, die der Arbeitsleistung von Arbeitnehmern oder Heimarbeitern ähnlich sind,
  4. in einem der Berufsausbildung ähnlichen Ausbildungsverhältnis.

Jugendlicher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist.