Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung) - Definition

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Zeitarbeit

Zeitarbeit ist eine moderne Beschäftigungsform, die sich in Deutschland in den 60er Jahren gebildet und durch eine stetige Aufwärtsentwicklung am Arbeitsmarkt etabliert hat.

Zeitarbeit setzt immer mindestens drei Beteiligte voraus:

  • den Einsatzbetrieb, der Personalbedarf hat,
  • das Zeitarbeitunternehmen, das gewerbsmäßig seine Arbeitnehmer an Einsatzbetriebe überlässt
  • den Mitarbeiter des Zeitarbeitunternehmens.

Der Zeitarbeitnehmer ist in der Regel unbefristet beim Zeitarbeitunternehmen angestellt. Zwischen diesen Parteien existiert ein normaler Arbeitsvertrag. Einzige Besonderheit ist, dass das Zeitarbeitunternehmen seine Mitarbeiter nicht auf eigenen Arbeitsplätzen einsetzt, sondern auf denen seiner Kunden, die vorübergehend Personalbedarf haben.

Auslöser für die Nachfrage nach der Dienstleistung Zeitarbeit ist immer ein Personalengpass in einem Betrieb. Dieser entsteht z. B. bei Krankheit, Urlaub, Schwangerschaft, Erziehungsurlaub der Stammbelegschaft oder zusätzlichen Aufträgen, die mit eigenem Personal nicht termingerecht erledigt werden können.

Die Modalitäten der Überlassung werden zwischen Zeitarbeitunternehmen und Kundenbetrieb im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag festgelegt.

Die rechtlichen Grundsätze der Zeitarbeit sind im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt.