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Rettungsweg
Rettungswege führen Personen im Notfall auf kürzestem Weg ins Freie oder in einen gesicherten Bereich. Rettungswege, Türen und Ausgänge dürfen keinesfalls zugestellt werden und Türen während der Arbeitszeit nicht verschlossen sein. Die Wege müssen mit Rettungszeichen gekennzeichnet sein, die den Verlauf eindeutig angeben. Die Ausführung der Rettungswege richtet sich nach der Unternehmensart und Zahl der Personen.
Siehe auch
Rettungszeichen für Rettungswege und Notausgänge/Türen im Verlauf von Rettungswegen