Rettungswege - Rettungsweg ist ein Begriff aus dem Bauordnungsrecht - Definition

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Rettungsweg

Rettungswege führen Personen im Notfall auf kürzestem Weg ins Freie oder in einen gesicherten Bereich. Rettungswege, Türen und Ausgänge dürfen keinesfalls zugestellt werden und Türen während der Arbeitszeit nicht verschlossen sein. Die Wege müssen mit Rettungszeichen gekennzeichnet sein, die den Verlauf eindeutig angeben. Die Ausführung der Rettungswege richtet sich nach der Unternehmensart und Zahl der Personen.

Siehe auch

Flucht- und Rettungswege

Rettungszeichen für Rettungswege und Notausgänge/Türen im Verlauf von Rettungswegen

     
E001, Rettungsweg / Notausgang (links)**) E002, Rettungsweg / Notausgang (rechts)**) E007, Sammelplatz E016, Notausstieg mit Fluchtleiter E17, Rettungsausstieg
    **) dieses Rettungszeichen darf nur in Verbindung mit einem Zusatzzeichen (Richtungspfeil E005 / E006 verwendet werden
Beispiel für Rettungsweg / Notausgang (E002) mit Zusatzzeichen (Richtungspfeil E005) Beispiel für Rettungsweg / Notausgang (E002) mit Zusatzzeichen (Richtungspfeil E006)