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Ersthelfer
Ersthelfer sind in der Ersten Hilfe ausgebildete Personen. Die erforderliche Anzahl richtet sich nach der Zahl der Beschäftigten im Betrieb:
- bei 2 bis 20 Beschäftigten ist ein Ersthelfer erforderlich
- bei mehr als 20 anwesenden Beschäftigten in Verwaltungs- und Handelbetrieben müssen 5 % der Beschäftigten als Ersthelfer ausgebildet sein
- bei sonstigen Betrieben 10 %.
Die Ausbildung zum Ersthelfer im Umfang von neun Unterrichtseinheiten und die regelmäßige Fortbildung (alle zwei Jahre) muss bei einer „ermächtigten Stelle für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe“. In der Regel sind, dass das Rote Kreuz, die Johanniter-Unfallhilfe, der Malteser-Hilfsdienst und andere Anbieter.
Ersthelfer ersetzen nicht den Arzt, sie können aber bei Unfällen oft die entscheidende erste Hilfe leisten.