Sie sind hier: Startseite » Glossar » Fachbegriffe V – Z »
Verbandbuch
Jede Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb ist zu dokumentieren. Das Verbandbuch ist die dafür am häufigsten verwendete Form der Aufzeichnung, um der Dokumentationsverpflichtung nach § 24 DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention, bisher:BGV A1) nachzukommen.
Folgende Angaben sind erforderlich:
- Namen des Verletzten bzw. Erkrankten
- Datum/Uhrzeit des Unfalles bzw. Gesundheitsschadens
- Ort
- Hergang
- Art und Umfang der Verletzung/Erkrankung
- Namen der Zeugen
- Datum und Uhrzeit der Erste-Hilfe-Leistung
- Art und Weise der Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Name des Erste-Hilfe-Leistenden.
Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen
Die Angaben dienen als Beleg, dass es sich um einen Arbeitsunfall bzw. eine arbeitsbedingte Gesundheitsschädigung handelt. So kann bei Spätfolgen ein Anspruch auf Versicherungsleistungen nachgewiesen werden. Die Angaben müssen fünf Jahre aufbewahrt werden.