Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV) - Seit dem 01.05.2014 im Vorschriften und Regelwerk der DGUV überführt - Definition

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Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV)

Zum 01.05.2014 wurden die BGV in das Vorschriften- und Regelwerk der DGUV überführt. Dies ist notwendig geworden, um Überschneidungen, die sich aus der Fusion von Berufsgenossenschaften und öffentlichen Unfallversicherungsträgern ergeben hatten, zu bereinigen und zu vereinheitlichen. Die bisherigen Bezeichnungen BGV (Axx, BGV Bxx, BGV Cxx, BGV Dxx) gibt es nicht mehr. Siehe hierzu Vorschriften- und Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherung.