Warnkleidung - Definition

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Warnkleidung

Warnkleidung ist eine Schutzausrüstung für Personen, die im Verkehrsraum tätig sind. Sie dient dazu, ihre Träger aus ausreichender Entfernung – auch bei Dunkelheit – frühzeitig erkennbar zu machen. Sie muss rundum mit Reflexstreifen ausgestattet sein. Da die Reflexstreifen nur bei Dunkelheit wirksam werden, ist für Tageslicht eine entsprechende Warnfarbe für die Warnkleidung vorgesehen.

Gefährdungen sind primär durch zwangsläufig wirkende technische und organisatorische Maßnahmen zu vermeiden bzw. zu vermindern. Ist dies nicht möglich, oder

bieten die Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz, müssen Versicherte zusätzlich durch geeignete Persönliche Schutzausrüstungen (PSA), wie z.B. Warnkleidung,
geschützt werden (§ 4 Arbeitsschutzgesetz).

Vor der Auswahl und dem Einsatz von Warnkleidung hat der Unternehmer eine
Gefährdungsbeurteilung durchzuführen (§ 5 Arbeitsschutzgesetz). Dabei sind Art
und Umfang der Gefährdungen für die Versicherten am Einsatzort zu ermitteln und
zu bewerten. Die Arbeitsbedingungen und die persönliche Konstitution der Versicherten sind zu berücksichtigen.

Nach DIN EN ISO 20471 „Hochsichtbare Warnkleidung – Prüfverfahren und Anforderungen“ handelt es sich um fluoreszierendes Orange-Rot, fluoreszierendes Gelb oder fluoreszierendes Rot. Um den bisher erreichten Sicherheitsstandard in den genannten Gefährdungsbereichen zu erhalten, wird empfohlen, auch weiterhin Warnkleidung mit der Warnfarbe fluoreszierendes Orange-Rot einzusetzen.