Druckgasflaschen - Kennzeichnung und Lagerung

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Druckgasflaschen (Kennzeichnung u. Lagerung)

Druckgasflaschen müssen gemäß DIN EN 1089-3 (Farbkennzeichnung von Gasflaschen in Deutschland) am Flaschenhals farbig gekennzeichnet werden. Momentan sind zwei Kennzeichnungen – alte und neue – im Umlauf. Um Verwechslungen auszuschließen, sind Flaschen mit der neuen Kennzeichnungen mit einem großen „N” auf der Flaschenschulter markiert. Einige Beispiele für die neue Farbkennung:

  • kastanienbraun: Acetylen (alt: gelb)
  • weiß: technischer Sauerstoff (alt: blau)
  • schwarz: Stickstoff (alt: dunkelgrün)
  • braun: Helium (alt: grau)
  • leuchtend grün: Druckluft (alt: grau)

Druckgasflaschen dürfen nicht in Arbeitsräumen, Treppenhäusern, engen Höfen oder Garagen aufgestellt bzw. gelagert werden. In der Nähe dürfen sich keine Wärmequellen (z. B. Heizungen) befinden; auch längere Sonneneinstrahlung ist gefährlich, weil durch Wärme der Druck im Flascheninneren ansteigt. Ob leer oder gefüllt – die Druckgasflaschen müssen stehend gelagert bzw. transportiert werden.