Druckgasflaschen (Kennzeichnung u. Lagerung)
Druckgasflaschen müssen gemäß DIN EN 1089-3 (Farbkennzeichnung von Gasflaschen in Deutschland) am Flaschenhals farbig gekennzeichnet werden. Momentan sind zwei Kennzeichnungen – alte und neue – im Umlauf. Um Verwechslungen auszuschließen, sind Flaschen mit der neuen Kennzeichnungen mit einem großen „N” auf der Flaschenschulter markiert. Einige Beispiele für die neue Farbkennung:
- kastanienbraun: Acetylen (alt: gelb)
- weiß: technischer Sauerstoff (alt: blau)
- schwarz: Stickstoff (alt: dunkelgrün)
- braun: Helium (alt: grau)
- leuchtend grün: Druckluft (alt: grau)
Druckgasflaschen dürfen nicht in Arbeitsräumen, Treppenhäusern, engen Höfen oder Garagen aufgestellt bzw. gelagert werden. In der Nähe dürfen sich keine Wärmequellen (z. B. Heizungen) befinden; auch längere Sonneneinstrahlung ist gefährlich, weil durch Wärme der Druck im Flascheninneren ansteigt. Ob leer oder gefüllt – die Druckgasflaschen müssen stehend gelagert bzw. transportiert werden.