Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan)
Gemäß BaustellV ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) zu erstellen, wenn auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden und
- eine Vorankündigung zu übermitteln ist oder
- auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden und besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II BaustellV ausgeführt werden.
In der RAB 31 werden die inhaltlichen Mindestforderungen, die an den SiGe-Plan gemäß BaustellV gestellt werden, ausführlich beschrieben.
Der SiGe-Plan wird als bauübliche Planungs- und Lenkungshilfe verstanden, die den Adressaten auf einen Blick die Schwerpunkte und Besonderheiten des Arbeitsschutzes auf der jeweiligen Baustelle zugänglich machen. Der SiGe-Plan fügt sich somit nahtlos in die Reihe anderer notwendiger Bauunterlagen (z. B. Terminplan, Lageplan und Baustelleneinrichtungsplan) ein und muss bereits bei der Planung der Ausführung des Bauvorhabens erstellt werden. Während der Entwicklung des Bauvorhabens ist dieser laufend anzupassen.