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Durchgangsarzt (D-Arzt)
D-Ärzte sind niedergelassene oder an einem Krankenhaus tätige Ärzte für Chirurgie oder Orthopädie mit besonderer Erfahrung in der unfallmedizinischen Behandlung. Durchgangsärzte werden von den Berufsgenossenschaften bestellt und sind für die Durchführung der Behandlung nach Arbeitsunfällen und Wegeunfällen zuständig.