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Bildschirmarbeitsplatz
Bildschirmarbeitsplatz ist die gebräuchliche Bezeichnung für einen Arbeitsplatz in der elektronischen Datenverarbeitung (EDV). Er besteht in der Regel aus Bildschirm, Tastatur, Software sowie Pheripheriegeräte und sonstige Arbeitsmittel (Drucker, Telefon, Tisch, Stuhl, Ablageelemente usw.), die dem Beschäftigten bei der Ausführung seiner Aufgaben zur Verfügung stehen.
Arbeit am Bildschirm kann den Körper (insbesondere Augen, Muskulatur und Wirbelsäule) schwer belasten, wenn die einzelnen Elemente des Arbeitsplatzes nicht bestimmte ergonomische Anforderungen erfüllen:
- Bildschirm, Tastatur, Tisch, Stuhl und Vorlagenhalter müssen bewegbar bzw. vom Benutzer individuell einstellbar sein. So kann beispielsweise eine Fußstütze bei kleineren Personen bei nicht höhenverstellbarem Tisch erforderlich sein.
- Die Zeichendarstellung auf dem Bildschirm muss scharf, ausreichend groß und flimmerfrei sein.
- Der Sehabstand sollte je nach Bildschirmgröße 50 bis 80 cm betragen.
- Zwischen Bildschirm und Umgebung dürfen keine zu großen Helligkeitsunterschiede bestehen und auf dem Bildschirm dürfen keine Spiegelungen auftreten.
- Die geeignete Blickrichtung ist parallel zur Fensterfront. Zur Vermeidung psychischer Belastungen ist eine ergonomische Gestaltung der Software (Benutzerfreundlichkeit, Fehlerrobustheit) wichtig.
Mehr Informationen finden Sie unter nachfolgenden Links
Baustein BG BAU – Bildschirmarbeitsplätze
DGUV Information: Bildschirm- und Büroarbeitsplätze / Leitfaden für die Gestaltung