Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) - Definition

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Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)

Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) gilt zum Schutz der Beschäftigten vor tatsächlichen oder möglichen Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch Lärm oder Vibrationen bei der Arbeit.

Mit dieser Verordnung wurde für die physikalischen Faktoren Lärm und Vibration die „Richtlinie 2002/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates“ vom 25. Juni 2002 über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen in nationales Recht umgesetzt.