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Sicherheitsbeauftragter
Sicherheitsbeauftragte sind Beschäftigte, die den Unternehmer bei der Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung unterstützen. Insbesondere sollen sie die Arbeitsplätze und das Arbeitsumfeld beobachten, ob die vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen vorhanden sind. Sicherheitsbeauftragte haben keine Weisungsbefugnis oder Aufsichtsfunktion. Sie tragen auch keine größere Verantwortung als jeder andere Beschäftigte im Betrieb.
Der Unternehmer hat nach Maßgabe des § 22 SGB VII eine ausreichende Zahl von Sicherheitsbeauftragten zu bestellen und sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen.