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Flucht- und Rettungsplan
Ein Flucht- und Rettungsplan dient der Darstellung von Flucht- und Rettungswegen in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden. Er soll den Weg zum nächstmöglichen Ausgang ins Freie bzw. zu einem sicheren Ort anzeigen.
Der Flucht- und Rettungsplan muss folgende grafische Darstellungen enthalten:
- Gebäudegrundriss oder Teile davon
- Verlauf der Flucht- und Rettungswege
- Lage der Erste-Hilfe-Einrichtungen
- Lage der Brandschutzeinrichtungen (z.B. Feuerlöscher)
- Lage der Sammelstellen
- Standort des Betrachters.
Er ist an gut sichtbaren Stellen und großflächigen Anlagen anzubringen und soll zustäzlich das Verhalten im Brandfall- oder bei Unfällen aufzeigen.
Bei Gebäuden und großflächigen Anlagen besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Anbringung von Flucht- und Rettungsplänen durch den Arbeitgeber (Arbeitsstättenverordnung/Arbeitsstättenrichtlinien).