Ordnungswidrigkeit - Definition gemäß Ordnungswidrigkeiten-Gesetz (OWiG)

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Ordnungswidrigkeit

Eine Ordnungswidrigkeit (gem. OWiG) ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt.

Ordnungswidrig gem. SGB VII handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig z. B.:

  • einer Unfallverhütungsvorschrift nach § 15 Abs. 1 oder 2 SGB VII zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist,
  • einer vollziehbaren Anordnung nach § 19 Abs. 1 SGB VII zuwiderhandelt,
  • entgegen § 19 Abs. 2 Satz 2 SGB VII eine Maßnahme nicht duldet,
  • entgegen § 138 SGB VII die Versicherten nicht unterrichtet, etc.

Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.