Immissionsschutz - Definition

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Immissionsschutz

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die zugehörigen Verordnungen haben den Zweck, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.

Besondere Bedeutung haben hierbei:

  • Großfeuerungsanlagenverordnung
  • Störfallverordnung
  • Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)
  • Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft).