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Hautschutz
Der Hautschutz umfasst Schutz-, Reinigungs- und Pflegemaßnahmen.
Beim Umgang mit Arbeitsstoffen, die die Haut gefährden können, ist im Rahmen der betrieblichen Organisation sicherzustellen, dass Angaben zur Hautgefährdung und zur Anwendung von Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemitteln in einem Hautschutzplan zusammengefasst werden.
Bei folgenden beispielhaft genannten Tätigkeiten ist, auch unabhängig von der Verwendung von Gefahrstoffen, mit Gefährdungen durch Hautkontakt zu rechnen:
- Umgang mit Lösemitteln
- Galvanisieren und Härten
- Bearbeitung von Werkstücken
- Schweißen, Schneiden
- Reinigung und Desinfektion von Arbeitsmitteln, Geräten, Werkzeugen und Räumen
- Instandhaltungs-, Instandsetzungs-, Montage- und Demontagearbeiten
- Wertstoffsortierung
- Feuchtarbeiten.
Beim Umgang mit Säuren, Laugen, Ölen oder Lösemitteln sind Schutzhandschuhe vorgeschrieben. Auf die Pflege der Haut darf aber auch dann nicht verzichtet werden:
- Hautschutzpräparate werden vor der Arbeit aufgetragen, bieten aber keinen absoluten Schutz. Sie pflegen vielmehr die Haut und erleichtern die spätere Reinigung.
- Die Haut muss gründlich, aber schonend gereinigt werden. Deswegen sind keine scharfen Reinigungsmittel oder Lösemittel zu benutzen.
- Für die Pflege nach der Arbeit bieten sich feuchtigkeits- oder fetthaltige Salben an, die die Regeneration der Haut unterstützen.