Hautschutz - Definition

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Hautschutz

Der Hautschutz umfasst Schutz-, Reinigungs- und Pflegemaßnahmen.

Beim Umgang mit Arbeitsstoffen, die die Haut gefährden können, ist im Rahmen der betrieblichen Organisation sicherzustellen, dass Angaben zur Hautgefährdung und zur Anwendung von Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemitteln in einem Hautschutzplan zusammengefasst werden.

Bei folgenden beispielhaft genannten Tätigkeiten ist, auch unabhängig von der Verwendung von Gefahrstoffen, mit Gefährdungen durch Hautkontakt zu rechnen:

  • Umgang mit Lösemitteln
  • Galvanisieren und Härten
  • Bearbeitung von Werkstücken
  • Schweißen, Schneiden
  • Reinigung und Desinfektion von Arbeitsmitteln, Geräten, Werkzeugen und Räumen
  • Instandhaltungs-, Instandsetzungs-, Montage- und Demontagearbeiten
  • Wertstoffsortierung
  • Feuchtarbeiten.

Beim Umgang mit Säuren, Laugen, Ölen oder Lösemitteln sind Schutzhandschuhe vorgeschrieben. Auf die Pflege der Haut darf aber auch dann nicht verzichtet werden:

  • Hautschutzpräparate werden vor der Arbeit aufgetragen, bieten aber keinen absoluten Schutz. Sie pflegen vielmehr die Haut und erleichtern die spätere Reinigung.
  • Die Haut muss gründlich, aber schonend gereinigt werden. Deswegen sind keine scharfen Reinigungsmittel oder Lösemittel zu benutzen.
  • Für die Pflege nach der Arbeit bieten sich feuchtigkeits- oder fetthaltige Salben an, die die Regeneration der Haut unterstützen.