Global Harmonisiertes System (GHS)
Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien der Vereinten Nationen ist Grundlage für:
- die weltweite Harmonisierung der Vorschriften für die Einstufung/Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und gefährlicher Güter
- die weltweite Angleichung der nationalen bzw. regionalen Systeme für die Einstufung/Kennzeichnung.
EU-GHS enthält 60 Artikel und 7 Anhänge
- Anhang I: Vorschriften für die Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Gemischen
- Anhang II: Besondere Vorschriften … (EUH-Sätze)
- Anhang III: Liste der Gefahrenhinweise (H-Sätze)
- Anhang IV: Liste der Sicherheitshinweise (P-Sätze)
- Anhang V: Gefahrenpiktogramme
- Anhang VI: Harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung für bestimmte gefährliche Stoffe
- Anhang VII: Tabelle für die Umwandlung einer Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG in eine Einstufung und Zuordnung von Gefahrenhinweisen gemäß EU-GHS.
Das Global Harmonisierte System (GHS) der Vereinten Nationen löst die bisherigen europäischen Regelungen zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien ab.
Das GHS wurde am 16.12.2008 mit der EG-Verordnung Nr. 1272/2008, „Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen“ (Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures) – CLP-Verordnung – in der EU eingeführt. Die CLP-Verordnung trat am 20.01.2009 in Kraft und gilt seitdem in allen EU-Mitgliedsstaaten.
Was hat sich geändert?
Am auffälligsten ist die Änderung der Kennzeichnungssymbole. Zur Visualisierung der Gefahren werden nun neun Gefahrenpiktogramme (rot-umrandete Raute, schwarzem Symbol auf weißem Hintergrund) verwendet. Diese lösen die alten, orangefarbenen Gefahrensymbole ab.
Die meisten der neuen Gefahrensymbole entsprechen den alten Gefahrensymbolen. |
Das bisherige Andreaskreuz (Xn/Xi) entfällt. |
Drei Piktogramme sind neu hinzugekommen: die Gasflasche, das Ausrufezeichen und das Korpussymbol (Mensch mit Stern). Mit dem Korpussymbol werden z. B. krebserzeugende und atemwegssensibilisierende Stoffe gekennzeichnet. |
H-Hinweise (hazard statements) lösen die alten R-Sätze ab. |
P-Hinweise (precautionary statements) ersetzen die alten S-Sätze. |
Eine weitere Besonderheit der neuen Kennzeichnung ist die Verwendung von zwei Signalwörtern: „Gefahr“ und „Achtung“. Die Signalwörter beschreiben den potentiellen Gefährdungsgrad:
„Gefahr“: Signalwort für die schwerwiegende Gefahrenkategorien. „Achtung“: Signalwort für die weniger schwerwiegenden Gefahrenkategorien.Nach der GHS-Verordnung wird der Begriff „Zubereitung“ durch den Begriff „Gemisch“ ersetzt. |
Fristen für die Umsetzung
Seit dem 01.12.2010 müssen „Stoffe“ gemäß GHS / CLP gekennzeichnet werden. Zubereitungen und Gemische müssen spätestens ab 01.06.2015 mit der neuen Kennzeichnung versehen werden. Erlaubt ist die Anbringung der neuen Kennzeichnung jedoch schon jetzt.
Alte Kennzeichnung | Neue Kennzeichnung | |
Erlaubt bis 01.12.2010 | Stoffe | Zwingend ab 01.12.2010 |
Erlaubt bis 01.06.2015 | Gemische | Zwingend ab 01.06.2015 |
Egal welche Kennzeichnung innerhalb der Übergangsfrist verwendet wird, auf den Produkten darf nur eine Kennzeichnung, nach altem oder neuem Recht, erfolgen.
Anmerkung: Im Sicherheitsdatenblatt muss bis 01.06.2015 die alte Einstufung angegeben werden!