Dieselmotoremissionen (DME) TRGS 554 - Definition

Sie sind hier: Startseite » Glossar » Fachbegriffe C – I » Dieselmotoremissionen (DME)

Dieselmotoremissionen (DME)

Abgase von Dieselmotoren (auch Dieselmotoremissionen – DME) bestehen aus gasförmigen und partikelförmigen Anteilen. Die Situation am Arbeitsplatz wird durch die hohe Variationsbreite der emittierten Verbindungen in Abhängigkeit vom eingesetzten Motortyp, vom Kraftstoff und insbesondere von der Betriebsweise (Lastzustand, Wartungszustand, Fahrverhalten u. a.) bestimmt. Für die kanzerogene Wirkung der Abgase von Dieselmotoren ist der Partikelanteil entscheidend. Daneben treten gasförmige Bestandteile auf, z. B. Stickoxide, Kohlenmonoxid (vgl. Nummer 3.3 Abs. 2 und 3 TRGS 554). Als Dieselmotoremissionen im Sinne der TRGS 554 gilt der elementare Kohlenstoff aus dem Partikelanteil des gesamten Abgasgemisches eines Dieselmotors, der sich bei Anwendung des anerkannten Analysenverfahrens 2 nach DGUV Information 213-544 (bisher: BGI 505-44) ergibt (Ausnahmen siehe Nummer 3.4 Abs. 2 und 4 TRGS 554).

In der TRGS 554 „Abgase von Dieselmotoren“ sind besondere Schutzmaßnahmen für Arbeitsbereiche, in denen DME auftreten können, beschrieben. In Arbeitsbereichen gilt ein Grenzwert von 0,1 mg/m³.