Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)
In diesen vom Bundesministerium für Verkehr für den Bereich des Bundesfernstraßenbaues und von den Ländern für ihren Bereich verbindlich eingeführten Richtlinien werden die grundlegenden Anforderungen der StVO hinsichtlich der Durchführung von Bauarbeiten im Straßenbereich weiter präzisiert und ein umfassendes Regelwerk zur Absicherung von Straßenbaustellen geliefert. Die RSA sind so genannte “Regeln der Technik”.
Sie sind unterteilt in 4 Teile:
Teil A: Allgemeiner Teil
Teil B: Innerörtliche Straßen
Teil C: Landstraßen
Teil D: Autobahnen
Aus den RSA ist unter anderem zu ersehen, welche Inhalte eine verkehrsrechtliche Anordnung enthalten muss und wie Verkehrszeichenpläne dargestellt werden.
Für Standardsituationen wird die Absicherung von Arbeitsstellen in Regelplänen dargestellt. Die RSA stellen die Grundlage für Bauunternehmen, Bauherren und anordnende Behörden sowohl bei der Arbeitsvorbereitung als auch bei Absicherung von Straßenbaustellen dar.