Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi / SiFa) - Definition

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Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi / SiFa)

Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind in der Regel Ingenieure (Sicherheitsingenieure), Techniker (Sicherheitstechniker) oder Meister (Sicherheitsmeister) mit einer besonderen Ausbildung in Sicherheitstechnik. Die Zahl ihrer Einsatzstunden im Betrieb richtet sich nach der Zahl der Beschäftigten und dem Gefährdungsgrad und wird in der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit” (DGUV Vorschrift 2) festgelegt. Die Sifa-Ausbildung erfolgt in Präsenz- und Selbstlernphasen und dauert mindestens 24 Monate.

Der Arbeitgeber wird bei seiner Aufgabe, für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu sorgen, von Fachkräften für Arbeitssicherheit unterstützt. Sie haben keine Weisungsbefugnis, sondern beratende Funktion, beispielsweise bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln und -stoffen, bei der Auswahl von persönlichen Schutzausrüstungen und bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen.